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   BVerwG, 24.11.1964 - III C 194.62   

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https://dejure.org/1964,1747
BVerwG, 24.11.1964 - III C 194.62 (https://dejure.org/1964,1747)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1964 - III C 194.62 (https://dejure.org/1964,1747)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1964 - III C 194.62 (https://dejure.org/1964,1747)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Abweisung einer Revision mangels Verletzung bundesrechtlicher Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.02.1963 - IV C 249.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1964 - III C 194.62
    Erschließungsgrad entscheidend (Bestätigung von BVerwG IV C 249.61, Urteil vom 22. Februar 1963).

    Der sich aus diesen Feststellungen ergebende Erschließungsgrad rechtfertigt den Schluß des Verwaltungsgerichts, das Grundstück habe im Zeitpunkt der Vertreibung noch nicht die Eigenschaft von Bauland im Sinne des Bewertungsrechts gehabt und zugleich den Ausgangspunkt der Ersatzeinheitsbewertung, die das in diesem Zeitpunkt landwirtschaftlich genutzte Grundstück dem landwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet hat (vgl. Urteil vom 22. Februar 1963 - BVerwG IV C 249.61 - [ZLA 1963 S. 215 = NJW 1963 S. 1515 [BVerwG 22.02.1963 - BVerwG IV C 249.61] = IFLA 1964 S. 14 = RLA 1964 S. 139]).

  • BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1964 - III C 194.62
    Auf die im Zusammenhang mit der Ermittlung der Höhe der Enteignungsentschädigung insoweit angestellten Erwägungen, die im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. November 1962 zusammengestellt sind (= BGHZ 39, 198 = VerwRspr. Bd. 16 S. 306), kommt es hier, wo es ausschließlich um den Zeitwert im Zeitpunkt der Vertreibung geht, nicht entscheidend an.
  • BVerwG, 28.03.1968 - III C 8.66

    Schadensfeststellung an Betriebsgegenständen einer verpachteten Bäckerei

    Der Senat folgt damit seinem Urteil vom 24. November 1964 - BVerwG III C 194.62 - (Buchholz a.a.O. § 12 FG Nr. 17 b), in dem er für die Einordnung eines durch Vertreibung verlorengegangenen Grundstücks in Grundvermögen oder landwirtschaftliches Vermögen den Zeitpunkt der Vertreibung für maßgebend angesehen hat.
  • BVerwG, 31.07.1973 - III C 151.69

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verlustes von Wirtschaftsgütern in

    In bezug auf landwirtschaftliches Vermögen hatte der Senat in seinem Urteil vom 24. November 1964 - BVerwG III C 194.62 - (Buchholz a.a.O. Nr. 17 b) bereits dahin erkannt, daß für die Frage, ob ein im Zeitpunkt der Vertreibung landwirtschaftlich genutztes Grundstück als landwirtschaftliches Vermögen oder als Grundvermögen zu bewerten sei, in erster Linie der in diesem Zeitpunkt vorhandene Erschließungsgrad entscheidend sei (vgl. ferner Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 212.67 - [Buchholz 427.209 § 2 Nr. 3]).
  • BVerwG, 20.01.1978 - III B 75.73

    Bewertung eines Grundstücks als Bauland - Nichtzulassung der Revision mangels

    In den vorzitierten Entscheidungen wird ebenso wie in weiteren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu Urteile vom 24. November 1964 - BVerwG 3 C 194.62 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 17 b = ZLA 1965, 121] und vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 37.76 -) übereinstimmend die Auffassung vertreten, daß für die Frage der Baulandeigenschaft eines unbebauten Grundstücks in erster Linie auf den im maßgebenden Zeitpunkt vorhandenen Erschließungsgrad abzustellen ist und dabei jeweils die konkreten Umstände des Einzelfalles maßgebend sind.
  • BVerwG, 26.02.1970 - III C 212.67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in früheren Entscheidungen zum Ausdruck gebracht, für die Frage, ob ein im Zeitpunkt der Vertreibung landwirtschaftlich genutztes Grundstück als landwirtschaftliches Vermögen oder als Bauland zu bewerten sei, sei in erster Linie der in diesem Zeitpunkt vorhandene Erschließungsgrad entscheidend (Urteile vom 22. Februar 1963 - BVerwG IV C 249.61 - und vom 24. November 1964 - BVerwG III C 194.62 - [Buchholz BVerwG 427.209, 9. FeststellungsDV § 2 Nrn. 1 und 2]).
  • BVerwG, 20.08.1968 - III B 1.68

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Ermittlung des Ersatzeinheitswertes für

    In dem Urteil vom 24. November 1964 - BVerwG III C 194.62 - (Buchholz BVerwG 427.2, § 12 FG Nr. 17 b) hat der Senat - in Bestätigung eines Urteils des IV. Senats vom 22. Februar 1963 - BVerwG IV C 249.61 - ausgesprochen, für die Frage, ob ein im Zeitpunkt der Vertreibung landwirtschaftlich genutztes Grundstück als landwirtschaftliches Vermögen oder als Grundvermögen zu bewerten sei, sei in erster Linie entscheidend der in diesem Zeitpunkt vorhandene Erschließungsgrad.
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